WEG-Verwaltung

Verwaltung gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

  • rechtssichere Verwaltung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, den Vorgaben in der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
  • Erstellung der jährlichen Abrechnung und des Wirtschaftsplans
  • Vorbereitung, Einberufung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • klare und eindeutig formulierte Beschlussfassungen
  • Erstellen der Niederschrift der Eigentümerversammlung und Führung der Beschluss-Sammlung
  • ordnungsgemäße Ausführung von Eigentümerbeschlüssen

Kaufmännische Verwaltung

  • Überwachung von Zahlungseingängen, Abwicklung des Zahlungsverkehrs über das Konto der Gemeinschaft
  • Führung einer verständlichen und transparenten Buchhaltung, jederzeit nachvollziehbare Rechnungslegung
  • übersichtliche Jahresabrechnung mit Einzel- und Gesamtpositionen mit Ausweis steuerlich relevanter Angaben
  • Erstellung einer Steuerbescheinigung gemäß §35a EStG (Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen)
  • sichere und zinsbewusste Anlage der Instandsetzungsrücklage

Technische Verwaltung

  • regelmäßige Objektbegehungen und Veranlassung von Schönheitsreparaturen und Maßnahmen unterjähriger Instandhaltung (gemäß zuvor vertraglich festgelegter Kostengrenzen)
  • Überprüfung der regelmäßigen Wartung von technischen Anlagen und Sicherheitstechnik, wie z.B. Heizung, Aufzug, Rolltor oder Brandschutzeinrichtungen
  • Erkennen, Abschätzen und beschlussreifes Vorbereiten von Instandhaltungsmaßnahmen
  • Zusammenarbeit mit von der Eigentümergemeinschaft beauftragten Fachleuten (Architekten, Ingenieure, Gutachter oder Sachverständige)

Sonstige Betreuung und Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat

  • Ansprechpartner für die Eigentümer bei Fragen rund um das Wohnungseigentum
  • Auskunftserteilung bei Fragen zu Abrechnung, Wirtschaftsplan und Eigentümerbeschlüssen
  • direkter Kontakt mit dem Verwaltungsbeirat und Einbeziehung dessen unterstützender Tätigkeit
  • Durchführung der jährlichen Belegprüfung mit dem Verwaltungsbeirat oder gewählten Belegprüfern

Mietverwaltung

Ansprechpartner vor Ort

  • Ansprechpartner für die Mieter bei technischen Störungen und berechtigen Anliegen die Mietsache betreffend.
  • Verständigung von Handwerkern bei technischen Problemen.
  • Kontakt für beauftragte Firmen bei Rückfragen.
  • Wahrnehmung von Terminen vor Ort zur Beurteilung und Abschätzung notwendiger Maßnahmen.

Betriebskostenabrechnungen

  • Jährliche Abrechnung der angefallenen Betriebskosten gegenüber den Mietern, auch unter Berücksichtigung von Nutzerwechseln bzw. Aufteilung nach Nutzungszeiträumen.
  • Gegebenenfalls Meldung von Heiz- und Wasserkosten an beauftragte Abrechnungsunternehmen.
  • Gewährung der Belegeinsicht für die Mieter.
  • Bei vermieteten Eigentumswohnungen übernehmen wir für Sie die Erstellung der Betriebskostenabrechnung anhand Ihrer Hausgeldabrechnung.

Kaufmännische Verwaltung

  • Überwachung des Eingangs der Mietzahlungen, Abwicklung des Zahlungsverkehrs über das Hauskonto.
  • Führung der Objektbuchhaltung in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
  • regelmäßige Reporte für den Eigentümer in festgelegten Zeiträumen, Aufbereitung und Weitergabe der notwendigen Daten an Steuerberater.
  • Ordnungsgemäße Anlage der Mietkautionen getrennt für jeden Mieter.

Neu- und Weitervermietung

  • Abnahme der Wohnung beim Auszug, Schlüsselübernahme
  • Ausschreiben/Inserieren der Wohnung und Abhaltung von Besichtigungsterminen
  • Neu- oder Weitervermietung unter Vorlage/Prüfung der Solvenz und von Referenzen
  • Vorbereitung des Mietvertrags und Wohnungsübergabe

Technische Verwaltung

  • regelmäßige Objektbegehungen und Veranlassung von Schönheitsreparaturen und Maßnahmen routinemäßiger Instandhaltung (gemäß zuvor vertraglich festgelegter Kostengrenzen)
  • Überprüfung der regelmäßigen Wartung von technischen Anlagen und Sicherheitstechnik, wie z.B. Heizung, Aufzug, Rolltor oder Brandschutzeinrichtungen.
  • Erkennen, Abschätzen und Information von notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen mit Beratung über weitere Vorgehensweise.
  • Zusammenarbeit mit gemäß Absprache beauftragten Handwerkern oder Fachleuten, Planern oder Gutachtern.